Künftig werden wir hier unsere Beiträge, Abstimmungen aus den Ausschüssen oder der Stadtverordnetenversammlung für Sie transparent machen.
Auch eigene Anträge werden hier zu finden sein.
21.12.2023 (StaVo) Haushalt 2024
Die FWG-UBN stimmt dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2024 zu!
Der vorgelegte Haushalt für 2024 weist im Ergebnis- wie im Finanzhaushalt ein Minus aus. Um die Forderung nach einem ausgeglichenen Haushalts, inkl. der geforderten Liquiditätsreserve von 2%, zu erfüllen, muss auf die vorhandenen Rücklagen zurückgegriffen werden.
Ein möglicher Grund für die erneute prekäre Finanzsituation der Stadt Neu-Anspach ist sicherlich auch der weltpolitischen Lage geschuldet. Beispielhaft seien hier der Ukraine Krieg, den daraus resultierenden Energiekosten, der noch anhaltenden Inflation und die hohen Tarifabschlüsse genannt.
Trotzdem werden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B inkl. Generationenbeitrag und die Gewerbesteuer nicht angehoben, so wie es in vielen anderen Kommunen geschehen ist.
Wir sind der Meinung, dass der vorgelegte Haushalt gut nachvollziehbar, ehrlich und konservativ ist. Besonders hervorzuheben sind die getroffenen Annahmen für die Steuereinnahmen der Stadt, die sehr realistisch und mit Augenmaß angesetzt wurden.
(siehe auch Haushaltsrede vom 21.12.2023)
13.11.2023 Taunus Zeitung
15.12.2022 (StaVo) Haushalt 2023
Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 wurde von der FWG-UBN abgelehnt!
Der Haushalt 2023 weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 121.038,- Euro aus. Nur durch den Verkauf von Grundstücken gelingt es, einen Überschuss ausweisen. Der Finanzhaushalt schließt mit einem Fehlbetrag von 1.218.822,- Euro ab. Die geforderte Liquiditätsreserve von 2% und die Deckung des Fehlbetrags im Finanzhaushalt werden durch den Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2023 des Haushaltjahres erreicht.
Damit das Haushaltsjahr 2022 garantiert mit einem Überschuss abschließt, wird im Dezember 2022 noch schnell ein Darlehen in Höhe von 2 Mio. Euro aufgenommen.
Und um die geplanten Investitionen zu finanzieren, werden neue Kredite in Höhe von 3,42 Mio. Euro aufgenommen. Nehmen wir das Darlehen aus 2022 hinzu, dann sprechen wir von einer Neuverschuldung in Höhe von ca. 5.4 Mio. Euro. Was wird da unseren Bürgern zugemutet.
Die FWG ist nicht bereit eine solche Finanzpolitik zu unterstützen. Wir wollen und müssen die Finanzen der Stadt nachhaltig und dauerhaft stabilisieren. Der in diesem Haushalt 2023 skizzierte Weg ist der Falsche. Wir können den Bürgern von Neu-Anspach keine Neuverschuldung von ca. 5.4 Mio. Euro zumuten.
(siehe auch Haushaltsrede vom 15.12.2022)
21.07.2022 (StaVo) Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan Bahnhofstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Schubertstraße.
Der vorgelegte Entwurfsbeschluss wurde mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der b-now und der FDP beschlossen. Die FWG-UBN, die CDU und die NBL hatten gegen den Entwurfsbeschluss gestimmt.
Wir von der FWG-UBN sind dagegen, dass Neu-Anspach ein Eldorado für Investoren wird!!!
Mit dem Wegfall der Begrenzung auf 2 Vollgeschosse, werden Investoren Tür und Tor geöffnet, die jetzt die Möglichkeit erhalten, ihren Profit zu maximieren. Mit diesem Bebauungsplan mit vorgesehener
Höhe von 11,50 m können jetzt Gebäude mit 4 Vollgeschossen entstehen.
Hier werden einige Festlegungen des Masterplans mit Füßen getreten. Wir sind nicht gegen eine Innenverdichtung, wir möchten eine behutsame und maßvoll angepasste Bauverdichtung mit Erhalt von Grünflächen, wie auch im Masterplan beschrieben.
04.11.2021 (StaVo) Jahresabschluss 2019 und Entlastung des Magistrats.
Im dritten Anlauf wurde der Magistrat in der Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2021 entlastet.
Um es vorweg zu nehmen, wir haben uns bei der Abstimmung zur Entlastung des Magistrats enthalten.
Wir haben unsere Meinung nicht geändert, sind aber nicht bereit, das Geld unserer Bürger für einen Rechtsstreit auszugeben, um in einem Gerichtsverfahren Recht zu bekommen.
Ein solches Urteil hätte keine Konsequenzen für den damaligen Magistrat und den Bürgermeister, denn sie würden in keinster Weise zur Rechenschaft gezogen werden!
16.09.2021 (StaVo) Jahresabschluss 2019 und Entlastung des Magistrats.
Der Magistrat wurde für das Haushaltsjahr 2019 mehrheitlich nicht entlastet.
Wir hatten uns in der Fraktion sehr ausführlich mit dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungs-amtes beschäftigt. Es gab diverse Prüfungsfeststellungen z.B.:
Diese Prüfungsfeststellungen führten zu einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Haushalt 2019.
Auch der Haushalt 2020 wurde bis heute nicht genehmigt. Wir von der FWG haben beide Haushalte abgelehnt, da die vorgelegten Zahlenwerke der Haushaltspläne nicht
nachvollziehbar waren.
Wegen der oben genannten Verstößen haben wir dem Magistrat die Entlastung verweigert.
01.07.2021 (StaVo) Die FWG-UBN beantragt den Umwelt- und Klimaschutz von Neu-Anspach um grünen Wasserstoff zu ergänzen.
Wir sind der Auffassung, dass bei der Mobilitätswende nicht nur auf die Elektromobilität gesetzt werden darf.
Wir setzen auf einen Wechsel hin zur „grünen Wasserstoff-Mobilität". Grüner Wasserstoff wird durch Elektrolyse mit Hilfe von
Strom aus erneuerbarer Energie z.B. Windkraft und Solarenergie erzeugt und ist somit komplett emissionsfrei.
Ein weiterer Vorteil von „grünem Wasserstoff“ ist, dass er als Energie-Speicher genutzt werden kann. Nutzt man den überschüssigen Wind- oder Solarstrom
für die Elektrolyse, fungiert der dabei erzeugte Wasserstoff als chemischer Zwischenspeicher für die gewonnene Energie. Herrscht dann wieder ein erhöhter Strombedarf, kann dieses Gas in
Gaskraftwerken verbrannt oder zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt werden. Wasserstoff gilt deshalb heute als wichtige Ergänzung zu erneuerbaren Energien.
Außerdem wird die Stadt Neu-Anspach beauftrag, sich bzgl. einer Wasserstofftankstelle mit Bad Homburg austauschen. Ein entsprechender Antrag wurde bereit 2019 gestellt.
Auch sollte darüber nachgedacht werden, bei Bedarf ein Wasserstofffahrzeug (Brennstoffzelle) anzuschaffen. Auch hier bitten wir darum, sich mit Bad Homburg austauschen, die ein solches Fahrzeug für €
30.000,- angeschafft haben.
01.07.2021 (StaVo) Die FWG-UBN beantragt eine volle Stelle für den Streetworker
Bereits am 02.07.2020 wurde die Wiederbesetzungssperre für die Neueinstellung eines Streetworkers einstimmig aufgehoben. Allerdings ist es der Verwaltung nicht gelungen, diese Stelle zu besetzen. Deswegen wurde der VzF gebeten, einen Streetworker zu stellen, allerdings nur halbtags.
Da uns die Jugendarbeit sehr wichtig ist, haben wir gemeinsam mit der CDU und den Grünen beantragt, die Wochenarbeitszeit auf 39 Wochenstunden zu erhöhen.
StaVo: Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
01.07.2021 (StaVo) Die FWG-UBN verweigert dem Magistrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019
Wir haben uns in der Fraktion sehr ausführlich mit dem Prüfungsbericht für das Haushaltsjahr 2019 beschäftigt.
Es gab diverse Prüfungsfeststellungen z.B.
Diese Prüfungsfeststellungen führten zu einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Haushalt 2019. Auch der Haushalt 2020 wurde bis heute nicht genehmigt, da die Aufsichts-behörde viele Zahlen nicht nachvollziehen konnte.
Auch wir von der FWG haben beide Haushalte abgelehnt, da wir die Zahlen nicht nachvollziehen konnten. Deswegen lehnten wir die Entlastung des Magistrats ab.
StaVo: Mit den Stimmen der FWG, CDU und der Grünen versagte das Parlament dem Magistrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2019.
03.12.2020 Die FWG-UBN stimmt erneut gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für EDEKA.
Wir waren schon immer gegen diesen Standort für EDEKA und lehnen dieses Bauvorhaben ab. Dieses Gebiet sollte aus städtebaulicher als auch aus ökologischer Sicht nicht bebaut werden.
Es gibt sicherlich andere Möglichkeiten diesen Markt zu vergrößern. Beispielsweise hätte man den Markt auf der vorhandenen Fläche, unter Einbeziehung der Fläche der Parkplätze, vergrößern können. Die Parkplätze hätte man dann in einer Tiefgarage untergebracht.
An dieser Stelle möchten wir betonen, dass wir nichts gegen eine Vergrößerung von EDEKA haben, allerdings an einem anderen Standort.
03.12.2020 FWG-UBN stimmt gegen das Wohnungsbauprojekt Bahnhofstr. 71 – 73 (3 Geschosse plus Dachgeschoss).
Wir haben uns gegen das geplante Bauvorhaben Bahnhofstraße 71 ausgesprochen, da es unserer Ansicht nach wegen der drei Vollgeschosse plus zurückgesetzten Dachgeschosses mit Flachdach nicht in das Stadtbild der Bahnhofstraße passt.
Mit einer Teilung des Bebauungsplanes hätten wir die Möglichkeit gehabt, das Bauvorhaben auf zwei Vollgeschosse plus Dach zu begrenzen, ohne dass für das Gebiet Bahnhofstraße 73 eine höhere Bebauung ermöglicht worden wäre.
13.02.2020 FWG-UBN stimmt gegen die massive Anhebung der Friedhofsgebühren.
Wir wissen natürlich, dass die Friedhofsgebühren angepasst werden müssen, allerdings nicht in dieser Höhe. Die neu veranschlagten Friedhofsgebühren sind unseres Erachtens viel zu hoch angesetzt.
Wir haben Gebührensteigerungen von zum Teil über 200 %. Beispielsweise sind die Gebühren für den Wahlbaum mit 8 Grabstätten von € 6.825,- auf € 21.907 angestiegen, d.h. im Klartext: es ist 3 Mal so teuer (221%).
Datum | Thema | Unsere Stellungnahme/Haltung/Beschluss |
14.06.2016 | StaVo Bürgerentscheid |
Wir haben für den Bürgerentscheid gestimmt um den Bürgern die Möglichkeit zu geben sich aktiv mit zu beteiligen. Es geht hierbei um die Verlängerung des Gestattungsvertrages mit dem Betreiber Juwi. Sie können mit Nein oder Ja stimmen am 18. September 2016. |
02.02.2016 | TULFA: Grundsatzbeschluss Baugebiet Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. |
Aufgrund der langen Warteliste an Interessenten für Wohneigentum in Neu-Anspach freuen wir uns über eine Alternative. Allerdings fordern wir kleinere Baugrundstücke, damit Wohnen für Familien bezahlbar ist. Voraussetzung hierfür sind die ausreichenden Kanalanschlüsse für den Zuwachs an Menschen. |